Information + Rechtliches
Das Projekt "Taschengeldbörse"
Die Taschengeldbörse Greven ist eine Kontakt-/Vermittlungsstelle. Sie vermittelt hilfsbereiter Schüler*innen der Jahrgangsstufe 9 der Nelson-Mandela-Gesamtschule und hilfesuchender älterer Menschen, die gelegentlich Unterstützung im Garten und im Haushalt benötigen.
Bei einer telefonischen Kontaktaufnahme senden wir Ihnen das entsprechende Anmeldeformular zu. Alternativ können Sie es sich von unserer Website herunterladen, ausdrucken und uns per Post zuschicken. Oder Sie nutzen das Online-Formular. Gerne können Sie sich auch persönlich beim PlusPunkt Greven e.V. auf der Kardinal-von-Galen Str. 1a immer mittwochs zwischen 10 und 14 Uhr anmelden.
Falls beim Ausfüllen Fragen entstehen, helfen wir Ihnen gerne weiter. Ihre persönlichen Daten speichert die Taschengeldbörse – mehr dazu siehe unter Abschnitt „Datenschutz“.
Als ihre letzte Aufgabe stellt die Taschengeldbörse den Kontakt zwischen den Jugendlichen und Senior*innen her.
Ablauf des Projekts:
Der PlusPunkt e.V. Greven nimmt Anmeldungen von interessierten Schülerinnen und Schülern entgegen. Der Seniorenbeirat führt anschließend ein Erstgespräch mit den Seniorinnen und Senioren sowie den Jugendlichen durch. Die Aufgaben im Rahmen der Taschengeldbörse sind einfache, kleinere Tätigkeiten wie Hilfe im Haushalt, Einkäufe, Spaziergänge mit Hunden oder kleinere Gartenarbeiten. Die Vergütung beträgt mindestens 8,- Euro pro Stunde und die Tätigkeiten sind versicherungsfrei und nicht steuerpflichtig. Der Einsatzort beschränkt sich auf die Stadt Greven.
Der PlusPunkt e.V. Greven nimmt Anmeldungen von interessierten Schülerinnen und Schülern entgegen. Der Seniorenbeirat führt anschließend ein Erstgespräch mit den Seniorinnen und Senioren sowie den Jugendlichen durch. Die Aufgaben im Rahmen der Taschengeldbörse sind einfache, kleinere Tätigkeiten wie Hilfe im Haushalt, Einkäufe, Spaziergänge mit Hunden oder kleinere Gartenarbeiten. Die Vergütung beträgt mindestens 8,- Euro pro Stunde und die Tätigkeiten sind versicherungsfrei und nicht steuerpflichtig. Der Einsatzort beschränkt sich auf die Stadt Greven.
Teilnahmevoraussetzungen:
· Besuch der 9. Klasse der Nelson-Mandela-Gesamtschule in Greven.
· Kein eigenes Einkommen
· Einverständnis der Erziehungsberechtigten und unterzeichnete Datenschutzerklärung.
Aufgaben im Rahmen der Taschengeldbörse
- Aufgaben im Rahmen der Taschengeldbörse sind einfache, ungefährliche und unregelmäßige Tätigkeiten, die keine besonderen Qualifikationen erfordern und nach Möglichkeit im Wohngebiet der Jugendlichen ausgeführt werden.
- Die Aufgaben sollen täglich nicht länger als 2 Stunden dauern. Die wöchentliche Arbeitsszeit soll 10 Stunden nicht überschreiten.
- Für Aufgaben im Rahmen der Taschengeldbörse wird eine Vergütung von mindestens 8,00 Euro pro Stunde empfohlen.
- Aufgaben im Rahmen der Taschengeldbörse werden kurzfristig vermittelt und ausgeführt.
Mögliche Aufgaben:
Hilfe im Haushalt, Einkäufe, Hunde spazieren führen, kleinere Tätigkeiten im Garten (z. B. Rasenmähen), PC- oder Smaertphone-Unterstützung geben.
Hilfe im Haushalt, Einkäufe, Hunde spazieren führen, kleinere Tätigkeiten im Garten (z. B. Rasenmähen), PC- oder Smaertphone-Unterstützung geben.
Bitte beachten Sie
- Die Taschengeldbörse kann nicht garantieren, dass für Hilfeanfragen von Seniorinnen und Senioren Jugendliche gefunden werden, die die Aufgaben übernehmen. Falls innerhalb von sechs Wochen keine Vermittlung stattfinden konnte, meldet sich das Team der Taschengeldbörse bei Ihnen und erkundigt sich, ob Ihr Auftrag noch aktuell ist.
- Die Taschengeldbörse kann auch nicht dafür garantieren, dass individuelle Absprachen zwischen den Senior*innen und demJugendlichen eingehalten werden oder dass die Aufgaben zur Zufriedenheit aller erledigt werden.
- Die Taschengeldbörse haftet nicht für kriminelle Handlungen, die eventuell während eines Einsatzes vorkommen.
- Die Taschengeldbörse selbst hat keine Haftpflichtversicherung, die für eventuelle Sachschäden von Jugendlichen aufkommt. In einem Schadensfall muss dies mit der Versicherung des Jugendlichen geklärt werden – mehr dazu siehe unter Abschnitt „Haftpflichtversicherung“.
- Die Taschengeldbörse hat keinen Versicherungsschutz für eventuelle Unfälle von Jugendlichen, bei denen ein Gesundheitsschaden bleibt.
- Aufgaben im Rahmen der Taschengeldbörse sind einfache, ungefährliche und unregelmäßige Tätigkeiten, die keine besonderen Qualifikationen erfordern und nach Möglichkeit im Wohngebiet der Jugendlichen ausgeführt werden.
Wünsche für die Zusammenarbeit:
Wir legen großen Wert auf einen respektvollen und wertschätzenden Umgang zwischen den Jugendlichen und Seniorinnen und Senioren. Eventuelle Meinungsverschiedenheiten sollten im Sinne eines fairen Miteinanders geklärt werden. Bei Schwierigkeiten steht das Team der Taschengeldbörse unterstützend zur Seite. Sollte es während eines Einsatzes zu kriminellen Handlungen, wie z.B. Diebstahl kommen, so muss sich die/der Geschädigte selbst direkt an die zuständige Stelle (z.B. Polizei) wenden.
Rechtliches und Versicherung
Die Taschengeldbörse agiert als Koordinationsstelle, rechtliche Beziehungen bestehen zwischen den Jugendlichen und den Aufgabenanbietenden.
Schülerinnen und Schüler ab 13 Jahren dürfen höchstens 2 Stunden pro Tag und insgesamt 10 Stunden pro Woche arbeiten. Das Taschengeld beträgt mindestens 8 Euro pro Stunde. Ein anderer Beitrag kann individuell festgelegt werden. Die Arbeit sollte nicht vor und darf nicht während des Schulunterrichts stattfinden. Schülerinnen und Schüler dürfen nur sichere Aufgaben übernehmen, die leicht und ihrem Entwicklungsstand angemessen sind. Weitere Informationen lassen sich finden, in der Broschüre des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales "Klare Sache" unter folgendem Link: BMAS - Klare Sache – Jugendarbeitsschutz und Kinderarbeitsschutzverordnung.
Wenn Schülerinnen und Schüler gelegentlich kleine Aufgaben gegen ein Taschengeld erledigen, entsteht keine Steuerpflicht. In diesem Fall gelten Jugendliche nicht als Arbeitnehmerinnen oder Arbeitnehmer, und die erbrachte Unterstützung ist nicht darauf ausgerichtet, dauerhaft Gewinn zu erzielen.
Sozialleistungen: Wenn du als Jugendlicher Sozialleistungen (SGB II, BAföG, ALG II, Hartz IV, Wohngeld usw.) erhältst, musst du möglicherweise die Höhe des verdienten Taschengeldes beim zuständigen Träger angeben. Falls dies auf dich zutrifft, kläre bitte im Voraus bei der entsprechenden Behörde ab, welche Auswirkungen die Übernahme einer Taschengeldaufgabe für dich haben könnte.
Datenschutz:
Die „Taschengeldbörse“ benötigt persönliche Daten für die Koordination. Die Daten werden verschlüsselt gespeichert und nur für die Kontaktherstellung zwischen den Jugendlichen und den Seniorinnen und Senioren genutzt. Eine Einwilligung ist erforderlich.
Alle notwendigen Formulare sind auf unserer Website verfügbar.
Für weiterführende Informationen zu Datenschutzrechten empfehlen wir das Faltblatt des Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit.
Über die Rechte zum Datenschutz gibt ein Faltblatt des Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit umfassende Auskunft, das unter folgendem Link zu finden ist:
https://www.bfdi.bund.de/SharedDocs/Downloads/DE/Flyer/Datenschutz_MeineRechte.html?nn=5217204
https://www.bfdi.bund.de/SharedDocs/Downloads/DE/Flyer/Datenschutz_MeineRechte.html?nn=5217204
Sozialversicherung:
Grundsätzlich, wenn du eine Tätigkeit ausübst, hast du sozialversicherungspflichtige Einnahmen. Das bedeutet, du musst dich bei einer Krankenkasse anmelden und Beiträge von deinem Verdienst zahlen. Die gelegentlichen Unterstützungen im Rahmen der „Taschengeldbörse“ ist keine reguläre Beschäftigung im sozialversicherungsrechtlichen Sinne, daher sind sie sozialversicherungs- und beitragsfrei. Wichtig: Wenn aus den gelegentlichen Hilfen eine regelmäßige Tätigkeit entstehen sollte, empfehlen wir, sich mit der Krankenkasse in Verbindung zu setzen, um zu überprüfen, ob weiterhin Sozialversicherungsfreiheit besteht. Besondere Regelungen gelten beispielsweise für Ferienjobs.
Krankenversicherung:
Deine Krankenversicherung ändert sich durch deine Tätigkeiten im Rahmen der „Taschengeldbörse“ nicht. Du bleibst weiterhin bei deiner aktuellen Krankenkasse oder privaten Krankenversicherung versichert. Achtung: Bei einer regelmäßigen Taschengeldaufgabe ist es ratsam, mit der Krankenkasse abzuklären, ob du weiterhin über deine Eltern versichert bist.
Haftpflichtversicherung:
Schäden können schnell passieren, zum Beispiel wenn eine Vase zu Boden fällt. In solchen Fällen tritt eine private Haftpflichtversicherung in Kraft. Frage deine Eltern, ob sie eine solche Versicherung haben und ob du darüber mitversichert bist. Ohne Nachweis einer Haftpflichtversicherung kannst du nicht an der Taschengeldbörse teilnehmen. Es besteht kein Versicherungsschutz über die Taschengeldbörse.
Unfallversicherung:
Wenn du durch einen Unfall verletzt wirst, leistet die Krankenkasse ihre Beiträge. Falls nach der Behandlung jedoch Gesundheitsschäden bleiben, erhält der Geschädigte weitere Leistungen von einer privaten Unfallversicherung, sofern vorhanden. Frage deine Eltern, ob für dich eine private Unfallversicherung besteht.
Ein Versicherungsschutz über die Taschengeldbörse besteht nicht. Für die Teilnahme an der Taschengeldbörse ist die Unfallversicherung jedoch nicht verpflichtend.
Grundsätzlich, wenn du eine Tätigkeit ausübst, hast du sozialversicherungspflichtige Einnahmen. Das bedeutet, du musst dich bei einer Krankenkasse anmelden und Beiträge von deinem Verdienst zahlen. Die gelegentlichen Unterstützungen im Rahmen der „Taschengeldbörse“ ist keine reguläre Beschäftigung im sozialversicherungsrechtlichen Sinne, daher sind sie sozialversicherungs- und beitragsfrei. Wichtig: Wenn aus den gelegentlichen Hilfen eine regelmäßige Tätigkeit entstehen sollte, empfehlen wir, sich mit der Krankenkasse in Verbindung zu setzen, um zu überprüfen, ob weiterhin Sozialversicherungsfreiheit besteht. Besondere Regelungen gelten beispielsweise für Ferienjobs.
Krankenversicherung:
Deine Krankenversicherung ändert sich durch deine Tätigkeiten im Rahmen der „Taschengeldbörse“ nicht. Du bleibst weiterhin bei deiner aktuellen Krankenkasse oder privaten Krankenversicherung versichert. Achtung: Bei einer regelmäßigen Taschengeldaufgabe ist es ratsam, mit der Krankenkasse abzuklären, ob du weiterhin über deine Eltern versichert bist.
Haftpflichtversicherung:
Schäden können schnell passieren, zum Beispiel wenn eine Vase zu Boden fällt. In solchen Fällen tritt eine private Haftpflichtversicherung in Kraft. Frage deine Eltern, ob sie eine solche Versicherung haben und ob du darüber mitversichert bist. Ohne Nachweis einer Haftpflichtversicherung kannst du nicht an der Taschengeldbörse teilnehmen. Es besteht kein Versicherungsschutz über die Taschengeldbörse.
Unfallversicherung:
Wenn du durch einen Unfall verletzt wirst, leistet die Krankenkasse ihre Beiträge. Falls nach der Behandlung jedoch Gesundheitsschäden bleiben, erhält der Geschädigte weitere Leistungen von einer privaten Unfallversicherung, sofern vorhanden. Frage deine Eltern, ob für dich eine private Unfallversicherung besteht.
Ein Versicherungsschutz über die Taschengeldbörse besteht nicht. Für die Teilnahme an der Taschengeldbörse ist die Unfallversicherung jedoch nicht verpflichtend.
Wir freuen uns auf eure Teilnahme am Projekt "Taschengeldbörse"!